Ummelden - Checkliste für den Umzug

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Sie haben sich für einen Umzug entschieden? Dann geht’s jetzt an die Umzugsplanung. Dann geht es jetzt an die Umzugsplanung, sei es ein Firmenumzug, Fernumzug oder ein Privatumzug. Das Ummelden ist dabei ein sehr wichtiger Teil beim Umzug Zeitplan. Wir geben Ihnen die Fristen, die Sie unbedingt beim Ummelden einhalten sollten, um keinen wichtigen Brief oder Sonderkündigungsfrist zu verpassen.

Nach 15-jähriger Erfahrung mit Privatumzügen sind die folgenden Punkte zum Thema Adresse ummelden in die Umzugsplanung zu übernehmen.

Checkliste Adresse ummelden

  1. Post: Nachsendeauftrag
  2. Arbeitgeber
  3. Rententräger
  4. Telefon und Internet
  5. KFZ – Ummeldung bei Zulassungsstelle
  6. Kindergarten/ Schule
  7. Einwohnermeldeamt
  8. Finanzamt
  9. Bank
  10. Kredit- und Kreditkartenunternehmen
  11. BaföG
  12. Kindergeldstelle
  13. Versicherung (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Hausratsversicherung, Haftpflicht)
  14. GEZ – Rundfunk
  15. Strom / Gas – Anbieter
  16. Arzt
  17. Anwalt
  18. Fitnessstudio
  19. Abos u.a. Magazine, Zeitungen
  20. Online Portale wie Amazon, Zalando
  21. Streaming Service (Netflix, Sky)
  22. ADAC

Nachsendeauftrag Post für Briefe ummelden

Grundsätzlich empfiehlt sich für das Ummelden der Briefe an die neue Adresse der Nachsendeservice der Deutschen Post. Sollten Sie vergessen, einen Ansprechpartner, Amt oder Behörde über Ihre Adressänderung zu informieren, wird die Sendung, sowie alle anderen Sendungen, die noch an Ihre alte Adresse gehen, automatisch an Ihre neue Adresse umgeleitet.

Während in der Postfiliale lediglich die 12-monatige Variante zur Verfügung steht, sind per Online-Formular auch Beauftragungszeiten von sechs Monaten bzw. 24 Monaten möglich. Letzteres ist besonders für Geschäftskunden reizvoll.

Hier geht’s zum Service für die Adressänderung:

https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice.html

Adresse für Arbeitgeber ummelden

Fangen Sie einen neuen Job an oder nehmen Sie nur einen Wohnortwechsel in der Nähe des Arbeitgebers vor? Wenn Sie zweiteres machen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über die Adressänderung informieren, so dass die Gehaltsabrechnung fehlerfrei ist. In diesem Zusammenhang ist es bedeutend, die Krankenkasse, das Finanzamt, Versicherungen, die Bank, alles was mit Geld, Steuern zu tun hat, auch gleich zu informieren, am besten 4 Wochen vor dem Umzugstermin.

Adresse für Rente ummelden

Als Rentner müssen Sie den Rentenversicherungsträger über die neue Adresse informieren, so dass Ihre Rentenabrechnung an die neue Adresse gesendet werden kann.

Sie können Ihre ausgefüllten unterschriebenen Anträge entweder per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben. Hier ist der passende Link dazu:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Adressaenderung.html

Telefon und Internet

Für alle, die einen Festnetzanschluss sowie eine feste Internetverbindung haben, sollten 4 bis 6 Wochen vor dem Umzug den Anbieter über die Adress -Ummeldung informieren. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, falls der Anbieter Ihnen nicht die vertraglich vereinbarte Leistung bieten kann.

Falls Sie die Gelegenheit nutzen wollen, einen neuen DSL oder Handy Vertrag abzuschließen, dann empfehlen wir diesen DSL Rechner.

Mitgliedschaften

Wenn Sie die Stadt verlassen, denken Sie an die Kündigungsfrist Ihres Fitnessstudios. Andere Mitgliedschaften, die ortsbezogen sind, sollten auch rechtzeitig gekündigt werden.

Einwohnermeldeamt

Sie wie jeder andere in Deutschland muss beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein. In einigen Städten übernimmt das sogenannte Bürgerbüro die Funktion.

Frist für Wohnsitz ummelden

Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie das Ummelden Ihrer Adresse dem Einwohnermeldeamt persönlich bestätigen. Fristbeginn ist der Umzugstag oder Start des Mietvertrages.

Abmeldung alter Wohnsitz

Die Abmeldung des alten Wohnsitzes ist nicht nötig, außer Sie ziehen ins Ausland, dann muss man den Wohnsitz komplett abmelden.

Kosten Wohnsitz ummelden

Die Kosten, um den Wohnsitz umzumelden, sind unterschiedlich, je nach Stadt, Kommune gibt es eine Bearbeitungsgebühr.

Unterlagen für die Ummeldung vom Wohnsitz

Nachdem Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt vereinbart haben, sollten Sie folgende Unterlagen, um Ihren Wohnsitz erfolgreich ummelden zu können, dabei haben:

  • Gültige Identitätspapiere aller umzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
  • Formulare zur Ummeldung bzw. Anmeldung bei Wohnungswechsel
  • Vermieterbescheinigung
  • Für die Ummeldung einer nicht anwesenden Person: schriftliche Vollmacht (eventuell beglaubigt) und Kopie des Personalausweises

Vermieterbescheinigung

Vergessen Sie nicht die Vermieterbescheinigung, ein Dokument, das belegt, dass man auch wirklich an der neuen Adresse wohnt. Dies gilt sowohl für Miets- als auch für Eigentumsimmobilien. Ist man in einem Mietverhältnis, muss der Vermieter diese Bescheinigung ausstellen, bei einem eigenen Haus stellen Sie die Bescheinigung selbst aus.

In der Vermieterbescheinigung müssen mindestens folgende Informationen enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Vermieters / Eigentümers
  • Angaben über den Einzug mit genauem Datum
  • Adresse der vermieteten Wohnung
  • Personalien aller neuen Mieter / Bewohner
  • Unterschrift des Vermieters / Eigentümers

Zweitwohnsitz ummelden

Kommt zu Ihrem Hauptwohnsitz noch ein Nebenwohnsitz hinzu, zum Beispiel aus beruflichen Gründen, dann müssen Sie sich auch dort ordnungsgemäß anmelden. Dabei gilt als Hauptwohnsitz der Ort, an dem Sie sich zeitmäßig überwiegendaufhalten.

Eine Ausnahme bilden Familien: Der Hauptwohnsitz ist immer dort, wo die Familie lebt.

Bei der Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes fällt häufig eine Zweitwohnsteuer an. Diese kann allerdings für Studierende oder Bewohner ohne eigenes Einkommen ausgesetzt werden.

Die GEZ erfährt von Ihrem Umzug

Bei einem Umzug gleicht das Amt die Adresse mit der Rundfunkgebühren-Stelle ab.

Finanzamt

Wenn Sie eine Region verlassen, ändert sich automatisch auch die Zuständigkeit des Finanzamtes, innerhalb der Stadt nicht, hier behalten Sie Ihre Steuernummer. Sie sollten aber die neue Adresse bekannt geben.

Arbeitsamt / Sozialamt

Es ist ratsam, eine Woche vor dem Umzug das Arbeitsamt zu informieren. Wer sich nicht darum kümmert, hat vom Umzugstag bis zur Meldung des Umzugs keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und ist damit in der Regel auch nicht krankenversichert.

Am einfachsten ist es, das Formular zur Veränderungsmitteilung der Arbeitsagentur auszufüllen und an das zuständige Amt zu schicken.

Auch für andere Amtsangelegenheiten (Wohngeld etc.) ist es empfehlenswert, sich möglichst früh um die Ummeldung zu kümmern. In einigen Fällen, zum Beispiel beim BAföG-Amt, kann eine Versäumnis zusätzliche Kosten bedeuten.

Familienkasse

Wer Kindergeld bezieht, muss die Familienkasse über einen Umzug informieren. Hierzu am besten die Veränderungsmitteilung der Familienkasse ausfüllen, ausdrucken und an die zuständige Familienkasse schicken.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag

Alternativ können Sie auch den Kindergeld-Online-Service der Arbeitsagentur nutzen.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/veraenderungen-mitteilen

Banken und Sparkassen

Umzüge ohne Bankwechsel sind in der Regel unkompliziert. Melden Sie sich einfach in einer Filiale oder telefonisch bei Ihrer Bank. Bei dem Wechsel übernehmen viele Banken alles organisatorische für Sie, inklusive Daueraufträge und Einzugsermächtigungen.

Kündigen Sie am besten alle Abbuchungsaufträge und Lastschriften, die nicht mehr benötigt werden. So verhindern Sie, dass Sie möglicherweise fälschlicherweise abgebuchtem Geld hinterherlaufen müssen.

Auto ummelden

Ja, wer umzieht, muss auch das Fahrzeug ummelden und die Adresse in den Zulassungsbescheinigungen (früher Fahrzeugschein und -brief) ändern. Dafür zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle.

Hier finden Sie alle Adressen der Zulassungsstellen:

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/Anschriftenverzeichnisse/anschriftenverzeichnisse_node.html

Die Adresse auf dem Personalausweis muss aktualisiert sein, bevor man sich um das Fahrzeug kümmert.

Frist für die Ummeldung des Autos

Bis zu 2 Wochen haben Sie Zeit, um das Ummelden des eigenen Autos durchzuführen. Bei Fristüberschreitung von über 6 Monaten droht ein Bussgeld.

Kostet Ummeldung vom Auto?

Die Kosten einer Kfz-Ummeldung sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Je nach Kommune fallen dafür etwa 15 – 30 Euroan. Ein Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirk ist günstiger und schlägt mit etwa 10 – 15 Euro zu Buche.

Für neue Nummernschilder kommen nochmal ca. 20 – 30 Euro dazu. Möchte man ein Wunschkennzeichen haben, kostet dies weitere 10 Euro. Die Gesamtkosten können also ca. 60 Euro betragen, je nachdem, was benötigt wird.

Eine Übersicht über alle anfallenden Gebühren finden Sie hier:

https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/kfz-behoerden-gebuehren

Online Portale

Für alle, die gerne online bestellen, die sollten die Lieferadresse ummelden, nicht dass Ihr Paket bei der alten Adresse landet.

Wir hoffen, wir konnten mit unserer Checkliste für Ihre Umzugsplanung behilflich sein. Falls Sie noch ein Umzugsunternehmen suchen, probieren Sie unseren Umzug Preisvergleich.

Wir wünschen Ihnen einen stressfreien Umzug.