Arbeitsamt: Bürgergeld Umzug

Sie wollen umziehen, aber Sie beziehen Bürgergeld ?( ehemals Hartz 4, oder Arbeitslosengeld) Was man bei einem Arbeitsamt Umzug mit Bürgergeld Umzug beachten muss, können Sie hier entnehmen.

Vorab können wir Ihnen unseren Umzugspreisvergleich empfehlen, mit denen Sie, weil Sie einen neuen Job gefunden haben, 30 bis 70% der Umzugskosten für die Behörde sparen können. Sie sollten wissen, das die Behörde / Arbeitsamt mindestens 3 Angebote verschiedener Umzugsfirmen aus Ihrer Region benötigt. Meistens ist es so, das der günstigste Anbieter oder Umzugsfirma den Umzugsauftrag erhält. Außerdem empfehlen wir den Artikel „berufsbedingter Umzug“, hier erfahren Sie, wieviel Steuern Sie sparen können.

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Umzugsgründe 

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Tipps zum Arbeitsamt Umzug

Das wichtigste zum Arbeitsamt Umzug - Bürgergeld (Hartz IV Umzug) zusammengefasst:

  • Wenn Sie Empfänger von Bürgergeld sind kann ein  Umzug  angeordnet werden, wenn die aktuelle Wohnung zu teuer ist.
  • Das Arbeitsamt muss einem Umzug von Bürgergeld Bezieher zustimmen, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, z.B. Schimmelbefall.
  • Falls man einen Umzug vollzieht, ohne dass das Arbeitsamt den Umzug zugestimmt hat, werden nur die Kosten übernommen, die für die alte Wohnung berechnet wurden.

Anordnung eines Umzug an Bürgergeld Bezieher

Das Jobcenter kann eine Anordnung für einen Umzug geben, wenn die Mietkosten zu hoch sind. Das wird dann im Rahmen des sogenannten Kostensenkungsverfahren gemacht.

Hier ist es wichtig, falls man denn eine preisgünstigere Wohnung gefunden hat, eine günstige Umzugsfirma zu finden, so dass die Kosten noch zu finanzieren sind.

Umzugsgründe für Bürgergeld Empfänger

Wollen Sie ohne Zustimmung des Arbeitsamtes einen Umzug durchführen, gehen Sie ein hohes Risiko ein. Besser ist es, die Zustimmung Ihres zuständigen Sachbearbeiters einzuholen. Welche Umzugsgründe rechtfertigen einen Arbeitsamt Umzug?

Folgende Fälle kommen in Betracht, in denen dem Bürgergeld Empfänger ein Umzug in aller Regel vom Jobcenter bewilligt wird:

  • Vergrößerung der Familie und somit mehr Platz zum Leben,
  • Gesundheitliche Probleme, insbesondere Fahrstuhl oder Rollstuhl Voraussetzungen,
  • Neuer Job in einer anderen Stadt, bei der das Pendeln nicht zumutbar ist
  • Eine frist- und formgerechte Kündigung durch den aktuellen Vermieter
  • Heirat oder Scheidung,
  • Wohnung ist in einem sehr schlechten Zustand (Schimmelbefall etc.)
  • Erreichen der 25 Jahre Altersgrenze – Umzug in eigene Wohnung, weg von den Eltern

Die Chancen für ein Umzug sind bei einem dieser Umzugsgründe sehr hoch, aber Sie sollten frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter suchen. So können Sie einen Umzug mit Bürgergeld günstig gestalten.

Der Sacharbeiter muss prüfen, ob die Richtwerte für die neue Wohnung passen. Der Mieten müssen verglichen werden, um so eine realistische Miete zu berechnen. Die Anzahl der Bewohner ist auch ausschlaggebend.

Bürgergeld Umzug ohne Genehmigung

Bei einem Umzug ohne Genehmigung riskieren Sie, dass man Ihre Leistungen kürzt. Sie erhalten keine Umzugshilfe, was aber bei einer Genehmigung des Arbeitsamt Umzug ausgezahlt wird.

Die Weiterbezahlung der Miete ist nur für die Höhe der Miete der alten Wohnung gesichert, Kosten darüber hinaus müssen Sie selbst zahlen. Wenn Sie aber unter 25 Jahre alt sind, kann es sein, dass das Jobcenter die Miete nicht zahlt, da Sie ja noch bei den Eltern leben können.

Umzug Unterstützung vom Arbeitsamt

Wenn der Arbeitsamt Umzug bewilligt wurde, haben Sie Anspruch auf Umzug Unterstützung. Aber Sie können nicht erwarten, dass Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen können und alle Kosten übernommen werden.

Das Jobcenter kann eine Helferpauschale von 20 Euro pro Person für die Verpflegung bewilligen. Auch Kosten für Umzugskartons oder die Anmietung von einem Kfz können übernommen werden.

Die rechtliche Grundlage zu dieser Hilfe beim Umzug ist in § 22 SGB II zu finden. Absatz 6 beschreibt, wie das Jobcenter den Bürgergeld-Empfänger beim Umzug unterstützen soll:

„Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. […] Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.“

Hier wird noch mal vor Augen geführt, wie wichtig die vorherige Zustimmung vom Jobcenter ist, wenn der Bürgergeld Empfänger den Umzug plant. Neben diesen Hilfen ist auch ein Darlehen für die Mietkaution möglich. Dieses muss in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Dazu behält das Jobcenter bis zur Tilgung der Schulden zehn Prozent vom maßgebenden Regelsatz des Betroffenen ein.

Erstausstattung nach Arbeitsamt Umzug

Falls Sie keine eigenen Möbel oder Haushaltsgeräte für Ihren Arbeitsamt Umzug haben, können Sie einen Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter stellen. In der Regel wird das Arbeitsamt Sachleistungen gewähren, gebrauchte Gegenstände, keine Neuwaren.

Folgende Anschaffungen sind nach einem Hartz IV Umzug möglich:

  • Bett, Matratze, Kleiderschrank
  • Couch, Sofa, Regale
  • Küchengeräte (Herd, Kühlschrank etc.)
  • Tisch, Stühle, Mülleimer
  • Waschmaschine, Spiegel, Handtücher

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit ein paar wichtigen Tipps für Ihren Arbeitsamt Umzug helfen. Falls Sie Umzugsangebote erhalten wollen, starten Sie unseren Umzug Preisvergleich.

Achten Sie bitte auf geänderte Voraussetzungen. Fragen Sie ihren Sachbearbeiter.