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Checkliste für den Umzug – Wo Sie sich überall ummelden müssen

Umzug ummelden - Checkliste
Ein Umzug bedeutet organisatorischen Aufwand, ganz egal ob FirmenumzugFernumzug oder ein Privatumzug. Wer beim Umzug ummelden muss, sollte Fristen beachten, das zuständige Amt kennen und rechtzeitig Termine vereinbaren. Diese strukturierte Übersicht zeigt Ihnen, wo Sie Ihre neue Adresse melden müssen – inklusive wichtiger Hinweise zu Frist, Unterlagen und möglichen zusätzlichen Kosten.

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Nach über 20-jähriger Erfahrung mit Privatumzügen sind die folgenden Punkte zum Thema Adresse ummelden in die Umzugsplanung zu übernehmen.

Checkliste Adresse ummelden

  1. Post: Nachsendeauftrag
  2. Arbeitgeber
  3. Rententräger
  4. Telefon und Internet
  5. KFZ – Ummeldung bei Zulassungsstelle
  6. Kindergarten/ Schule
  7. Einwohnermeldeamt
  8. Finanzamt
  9. Bank
  10. Kredit- und Kreditkartenunternehmen
  11. BaföG
  12. Kindergeldstelle
  13. Versicherung (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Hausratsversicherung, Haftpflicht)
  14. GEZ – Rundfunk
  15. Strom / Gas – Anbieter
  16. Arzt
  17. Anwalt
  18. Fitnessstudio
  19. Abos u.a. Magazine, Zeitungen
  20. Online Portale wie Amazon, Zalando
  21. Streaming Service (Netflix, Sky)
  22. ADAC

1. Einwohnermeldeamt (Meldebehörde)

Die wichtigste Behörde beim Umzug ist das Einwohnermeldeamt, auch Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt.

Ummeldung des Wohnsitzes – Frist deutlich beachten

Sie sind verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen, also maximal zwei Wochen nach dem Einzug, anzumelden.

Fristbeginn:

  • Umzugstag oder Mietbeginn
  • Gesetzliche Grundlage: Bundesmeldegesetz

Wer die Frist deutlich überschreitet, muss unter Umständen ein Bußgeld zahlen oder riskiert ein Ordnungsgeld.

Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist Pflicht.

Unterschied zwischen Anmeldung und Ummeldung

  • Anmeldung: Wenn Sie von Gemeinde zu Gemeinde oder in eine andere Stadt umziehen
  • Ummeldung: Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde
  • Abmeldung des alten Wohnsitzes: Nur bei Wegzug ins Ausland notwendig

Viele sprechen allgemein vom „ummelden“, korrekt ist je nach Fall anmelden oder ummelden.

Termin für die Ummeldung vereinbaren

Vor dem Gang zum Einwohnermeldeamt müssen Sie meist online einen Termin für die Ummeldung vereinbaren.

In vielen Kommunen ist die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt online möglich – mit Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.

Tipp: Besonders in Großstädten frühzeitig buchen – Termine sind knapp.

Folgende Unterlagen benötigen Sie

Für die Ummeldung des Wohnsitzes benötigen Sie:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Ummeldeformular der Meldebehörde
  • Bei Vertretung: Vollmacht + Ausweiskopie
  • Für Kinder: Ausweis oder Geburtsurkunde

Wohnungsgeberbestätigung

Der Vermieter ist verpflichtet, diese auszustellen. Ohne sie kann die Meldebehörde die Ummeldung nicht durchführen.

Enthalten sein müssen:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Adresse der Wohnung
  • Einzugsdatum
  • Namen aller meldepflichtigen Personen
  • Unterschrift

Bei Eigentum stellen Sie die Bestätigung selbst aus.

Zweitwohnsitz anmelden / Nebenwohnsitz

Wenn Sie einen Zweitwohnsitz anmelden oder einen Nebenwohnsitz begründen:

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
✅ Gleiches Verfahren wie beim Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten.

Je nach Stadt kann eine Zweitwohnsteuer anfallen.

2. Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post

Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post schützt Sie vor verlorener Post beim Wohnortwechsel.

Empfohlene Laufzeiten:

  • 6 Monate
  • 12 Monate
  • 24 Monate

Gerade beim Umziehen informieren viele Stellen verspätet. Der Nachsendeauftrag ist daher eine wichtige Absicherung gegen verpasste Fristen oder Zahlungsaufforderungen.

Hier geht’s zum Service für die Adressänderung:

https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice.html

3. Arbeitgeber

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über Ihre neue Adresse – idealerweise Wochen vor dem Umzug.

Wichtig für:

  • Lohnabrechnung
  • Steuerdaten
  • Sozialversicherung

4. Rententräger

Beziehen Sie Rente oder zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sollten Sie den Wohnortwechsel melden, damit Ihre Daten im Melderegister korrekt bleiben.

Hier ist der passende Link dazu:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Adressaenderung.html

5. Telefon & Internet

Mindestens 4–6 Wochen vor dem Umzugstermin informieren.

Zu klären:

  • Mitnahme des Anschlusses
  • Vertragslaufzeit
  • Technikertermin
  • Verfügbarkeit am neuen Wohnort

6. Kfz-Ummeldung bei der Zulassungsstelle

Nach dem Umzug müssen Sie Ihr Auto ummelden.

✅ Frist: Zwei Wochen nach dem Umzug
✅ Adresse im Personalausweis muss bereits aktualisiert sein

Zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle.

Hier finden Sie alle Adressen der Zulassungsstellen:

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/Anschriftenverzeichnisse/anschriftenverzeichnisse_node.html

Eine Übersicht über alle anfallenden Gebühren finden Sie hier:

https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/kfz-behoerden-gebuehren

Benötigte Dokumente:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (falls erforderlich)
  • Versicherungsbestätigung
  • Kennzeichen (falls Wechsel)

Die Bearbeitungsgebühr variiert je nach Stadt. Bei Versäumnis droht ein Bußgeld.

7. Kindergarten / Schule

Bei Kindern gilt:

✅ Frühzeitig informieren
✅ Ummeldungen bei Schulwechsel rechtzeitig einreichen
✅ Zeugnisse und Unterlagen bereithalten

8. Finanzamt

Bei einem Umzug wird automatisch das neue zuständige Finanzamt ermittelt.

  • Innerhalb derselben Stadt bleibt das zuständige Amt oft gleich
  • Bei Umzug in eine andere Gemeinde wird ein neues Finanzamt zuständig

Trotzdem sollten Sie Ihre neue Adresse aktiv melden.

9. Bank

Ihre neue Adresse aktualisieren für:

  • Kontoauszüge
  • Kreditverträge
  • TAN-Verfahren

10. Kreditkartenunternehmen

Unbedingt separat informieren, da nicht jede Bank automatisch alle Kreditkartenverträge aktualisiert.

11. BAföG

Empfänger müssen das zuständige Amt beim Umzug informieren, sonst drohen Zahlungsunterbrechungen.

12. Kindergeldstelle

Adressänderung zeitnah melden, um Unterbrechungen zu vermeiden.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag

Alternativ können Sie auch den Kindergeld-Online-Service der Arbeitsagentur nutzen.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/veraenderungen-mitteilen

13. Versicherungen

Alle Policen prüfen:

  • Haftpflicht
  • Hausrat
  • Kfz
  • Rechtsschutz

Ein Umzug innerhalb derselben Stadt kann Beitragssätze verändern.

14. GEZ (Rundfunkbeitrag)

Das Einwohnermeldeamt übermittelt Daten automatisch an die GEZ.

Trotzdem empfiehlt sich eine eigenständige Online-Meldung der neuen Adresse.

15. Strom / Gas

Spätestens Wochen vor dem Umzug:

  • Alten Vertrag kündigen oder mitnehmen
  • Zählerstände dokumentieren
  • Neu anmelden

16. Arzt / Anwalt

Informieren Sie Ihre behandelnden Ärzte und ggf. Ihren Anwalt über Ihre neue Meldeanschrift.

17. Fitnessstudio

Bei weiter Entfernung besteht oft ein Sonderkündigungsrecht.

18. Abos

Zeitungen, Zeitschriften und Lieferdienste rechtzeitig ummelden.

19. Online-Portale

Adressdaten bei:

  • Amazon
  • eBay
  • PayPal
  • Online-Shops

aktualisieren.

20. Streaming-Dienste

Netflix, Spotify & Co. nicht vergessen – wichtig für Rechnungsanschrift.

21. ADAC

Adresse für Mitgliedschaft und Pannenhilfe aktualisieren.

22. Hundesteuer (wird oft vergessen!)

Beim Wohnortwechsel:

✅ Hund abmelden (alte Gemeinde)
✅ Hund neu anmelden (neue Gemeinde)

Viele Städte führen ein eigenes Register – Versäumnisse können zusätzliche Kosten verursachen.

Praxis-Tipp für stressfreies Ummelden

✔ Termin beim Einwohnermeldeamt zuständig frühzeitig vereinbaren
Folgende Unterlagen vollständig mitbringen
✔ Nachsendeauftrag nutzen
✔ Wichtige Stellen 4 Wochen vor dem Umzug informieren
✔ Fristen im Blick behalten
✔ Checkliste Schritt für Schritt abhaken

FAQ – Häufige Fragen zum Ummelden beim Umzug

  1. Termin beim Einwohnermeldeamt vereinbaren
  2. Personalausweis oder Reisepass mitbringen
  3. Wohnungsgeberbestätigung vorlegen
  4. Formular ausfüllen
  5. Neue Adresse bestätigen lassen

Die Ummeldung erfolgt persönlich oder – je nach Stadt – online mit Ausweisfunktion.

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen, also spätestens zwei Wochen nach dem Einzug, beim zuständigen Bürgeramt anmelden.

Wer diese Frist überschreitet, riskiert ein Bußgeld.

Wir hoffen, wir konnten mit unserer Checkliste für Ihre Umzugsplanung behilflich sein. Falls Sie noch ein Umzugsunternehmen suchen, probieren Sie unseren Umzug Preisvergleich.

Wir wünschen Ihnen einen stressfreien Umzug.