Steuern sparen beim Umzug: Umzugskostenpauschale nutzen
Ein Umzug kann schnell teuer werden. Ein Teil der Kosten lässt sich allerdings von der Steuer absetzen. Ein praktisches und einfaches „Instrument” dazu ist die Umzugskostenpauschale. In diesem Ratgeber erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Umzugskostenpauschale anwendbar ist, welche Beträge für 2024 und 2025 gelten und worauf Sie beim Eintrag der Pauschale in Ihre Steuererklärung achten sollten.
Was ist eine Umzugskostenpauschale? Welche Vorteile hat diese?
Die Umzugskostenpauschale bietet eine im Steuerrecht verankerte Möglichkeit zur vereinfachten steuerlichen Geltendmachung von sonstigen Umzugskosten. Sie erlaubt es, pauschal Kosten für Umzugsauslagen anzusetzen, ohne dass Sie jede Quittung bzw. Rechnung einzeln einreichen müssen. Damit deckt sie unter anderem Aufwendungen ab, die sich schwer einzeln nachweisen lassen – etwa Ummeldegebühren, kleine Montagearbeiten, Trinkgelder oder Ähnliches. Die gesetzliche Grundlage für die Umzugskostenpauschale bildet das Bundesumzugskostengesetz (BUKG).
Welche Umzugskosten werden im Rahmen der Pauschale für Umzugskosten abgedeckt?
Von der Umzugskostenpauschale werden ausdrücklich nur „sonstige Umzugskosten” abgedeckt. Dazu zählen unter anderem:
✅ Kosten für Schönheitsreparaturen und Renovierungen in der alten Wohnung (kann je nach Mietvertrag gefordert sein)
✅ Kosten für Wohnungssuche wie Anzeigen
✅ Fachgerechte Demontage und Montage von Lampen, anderen elektrischen Geräten und Küchen
✅ Fachgerechte Änderung und Montage von Rollos, Vorhängen, Gardinen etc.
✅ Ummeldegebühren (z. B. Pkw, Personalausweis)
✅ Verpflegung und Trinkgelder für Umzugshelfer (gilt ebenso für private Helfer)
💡 Tipp: Übersteigen die sonstigen Umzugskosten die Höhe der Pauschale, können diese auch einzeln bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu müssen aber die entsprechenden Quittungen vorhanden sein.
Kostenlos und zeitsparend mehrere Angebote für Umzüge einholen und Umzugskosten minimieren!
Im Rahmen der Umzugskostenpauschale kann nur ein kleiner Teil der oft hohen Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden. Deshalb ist es wichtig, mehrere Umzugsangebote von Umzugsfirmen einzuholen und diese zu vergleichen. Da dies oft mühsam und zeitaufwendig sein kann, empfehlen wir Ihnen, das folgende Formular auszufüllen. So erhalten Sie einfach, kostenlos und unverbindlich Angebote gleich mehrerer geeigneter Umzugsunternehmen, die Ihren gewünschten Umzug inklusive eventuell gewünschter Extraleistungen erledigen können:
Wann kann die Umzugskostenpauschale geltend gemacht werden?
Die steuerliche Absetzbarkeit der Umzugskostenpauschale hängt von einigen wichtigen Voraussetzungen ab – vor allem vom Umzugszweck:
Beruflich bedingter Umzug
Die Voraussetzungen für einen beruflich bedingten Umzug im Sinne der Umzugskostenpauschale sind unter anderem erfüllt bei:
✅ Jobwechsel oder neuer Arbeitsstelle
✅ Versetzung im Betrieb
✅ Standortwechsel des Arbeitgebers
✅ Deutlicher Verkürzung des Arbeitswegs (z. B. mindestens eine Stunde Zeitvorteil pro Tag)
✅ Aufgabe doppelter Haushaltsführung und Verlegung des Lebensmittelpunkts an den Arbeitsort
✅ Rückkehr aus dem Ausland, um eine neue Arbeit in Deutschland aufzunehmen
Wie ein Auslandsumzug reibungslos klappt und welche Kosten dabei etwa anfallen, erfahren Sie hier:
Finanzielle Last beim Steuerpflichtigen
Die Ausgaben für den Umzug müssen vom Steuerpflichtigen getragen werden. Eine vollständige Kostenerstattung durch den Arbeitgeber schließt die Nutzung der Pauschale aus.
Doppelte Haushaltsführung
Bei doppelter Haushaltsführung ist die Geltendmachung der Pauschale oft nicht zulässig. Stattdessen müssten Einzelnachweise beim Finanzamt vorgelegt werden.
Ist die Umzugskostenpauschale auch für private Umzüge nutzbar?
Bei privaten Umzügen kann die Umzugskostenpauschale grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. In diesem Fall können höchstens einzelne Rechnungen für einige Umzugsdienstleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden.
Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale 2024/2025?
Seit dem 1. März 2024 wurden die Beträge für die Umzugskostenpauschale angehoben:
| Personenkreis | Umzugskostenpauschale ab 1.3.2024 |
| Hauptperson/Umziehender | 964 € |
| jede weitere berechtigte, mitumziehende Person (Ehe-/Lebenspartner, im Haushalt lebende, ledige Kinder, Pflege- und -Stiefkinder) | 643 € je Person |
💡 Hinweis: Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren erneut wegen eines Jobs umziehen, kann die Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugsauslagen um 50 % erhöht werden.
Umzugskostenpauschale: Beispielrechnungen
Nachfolgend 3 Beispielrechnungen zur Höhe der gewährten Umzugspauschale:
📍 Einzelner Berufstätiger, einmaliger Umzug:
→ 964 € Umzugskostenpauschale
📍 Paar (zwei Erwachsene) mit einem mitziehenden Kind:
→ 964 € + 643 € + 643 € = 2.250 €
📍 Wiederholter Umzug innerhalb von fünf Jahren (eine Person):
→ 964 € × 1,5 = 1.446 €
Wo tragen Sie die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung ein?
Die Umzugskostenpauschale zählt zu den Werbungskosten. Diese werden in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Die Pauschale wird konkret unter den „sonstigen Werbungskosten” geltend gemacht. Einzelne Rechnungen für die in Anspruch genommenen Leistungen oder Ausgaben müssen dabei nicht eingereicht werden. Dies ist einer der Hauptvorteile der Umzugskostenpauschale. Begründen Sie den beruflichen Umzug in einem kurzen Text.
Praktische Checkliste: Umzug von der Steuer absetzen
✔️ Anlass des Umzugs (beruflich/privat/medizinisch begründet)?
✔️ Kündigungsdatum und Beginn des neuen Mietvertrags datieren und dokumentieren. Wichtig bzw. steuerlich relevant können auch Einzugs- bzw. Auszugstag sein.
✔️ Ziehen weitere, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen um? Zum Beispiel Ehe- und Lebenspartner, Kinder? Dies ist relevant für die Höhe der Umzugskostenpauschale.
✔️ Alle Rechnungen und Belege sammeln, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen (z. B. Umzugsunternehmen, Handwerker, Makler, Kosten für Anzeigen etc.). Je nach Höhe und Art der Kosten können diese mitunter auch außerhalb der Umzugskostenpauschale steuerlich geltend gemacht werden.
✔️ Falls die Umzugskostenpauschale in Anspruch genommen werden soll, diese in Anlage N der Steuererklärung eintragen.
✔️ Bei medizinisch bedingtem Umzug: Attest und alle Belege anfordern, sichern und mit der Steuererklärung einreichen.
✔️ Falls Umzug privat erfolgt: prüfen, ob haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar sind.
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Die Kosten für einen Umzug können je nach Unternehmen teilweise sehr unterschiedlich ausfallen. Um kostenlos und unverbindlich Angebote verschiedener, geeigneter Umzugsunternehmen für Ihren Umzug zu erhalten, füllen Sie einfach das folgende Formular aus:
Häufige Fragen FAQs – Umzugskosten und Steuer
Kann ich die Umzugskostenpauschale nur nutzen, wenn ich beruflich umziehe?
Ja, die Umzugskostenpauschale ist nur für berufsbedingte Umzüge anwendbar.
Benötige ich Belege, wenn ich die Umzugskostenpauschale ansetzen möchte?
Nein, für die steuerliche Geltendmachung der Umzugskostenpauschale werden keine Beläge benötigt. Der Vorteil der Pauschale liegt gerade darin, dass Sie ohne Belege angesetzt werden kann. Wenn Sie aber mehr als den Pauschalbetrag steuerlich absetzen wollen, benötigen Sie Belege und Rechnungen.
Umzug steuerlich absetzen: Was gilt bei gesundheitlich bedingten Umzügen?
Bei gesundheitlich bedingten Umzügen können dessen Kosten als außergewöhnliche Belastung gelten – allerdings nur, wenn Sie den Umzug medizinisch klar begründen können. Ein ärztliches Attest und alle Belege sind in diesem Fall unerlässlich.
Haftungsausschluss
Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder fachliche Richtigkeit. Sie ersetzen keinesfalls eine individuelle Beratung durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine andere qualifizierte Fachperson. Alle Angaben sind unverbindlich; eine Haftung für Schäden oder Nachteile, die aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.