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Anleitung: Umzugskosten von Pflegekasse übernehmen lassen!

Ein Dokument von einer Pflegekasse mit dem Stempelaufdruck 4.180 € Zuschuss vor zwei Umzugskartons.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie bis zu 4.180 € Zuschuss von Ihrer Pflegekasse bei einem pflegebedingten Umzug erhalten können. Dadurch können Sie sich in manchen Fällen die gesamten Umzugskosten sparen!

Sie erfahren:

✅ Welche Umzugsarten für den Zuschuss anerkannt werden

✅ Wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen

✅ Welche Nachweise Sie unbedingt einreichen sollten

✅ Praxistipps, um Ihre Bewilligungschancen zu erhöhen

✅ Wo Sie Antragsformulare und Mustertexte finden

So sind Sie bestens vorbereitet und können Ihren Antrag schnell und erfolgreich stellen!

Was sind die Voraussetzungen für den Antrag?

Nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann die Pflegekasse einen Zuschuss gewähren, wenn durch den Umzug:

  • die häusliche Pflege ermöglicht wird
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird
  • eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird

In der Praxis bedeutet dies, dass die folgenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung vorliegen müssen: 

Die neue Wohnung muss besser an die körperlichen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst sein bzw. der Pflegeperson die Pflege erleichtern.

Bei Beauftragung eines Umzugsunternehmens muss ein Kostenvoranschlag für den Umzug dem Antrag beigefügt werden.

Für den Nachweis der Pflegebedürftigkeit muss ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegen. Bei gesetzlich Versicherten ist für die Begutachtung der Medizinische Dienst (MD) zuständig.

Mehr Informationen zu den Pflegegraden und deren Anerkennung finden Sie auf dieser Seite der AOK:

Welche Arten von Umzügen werden bezuschusst? 

Hier sind ein paar Beispiele für Umzüge, die bezuschusst werden können:

  • Umzug von einer normalen Wohnung in betreutes Wohnen
  • Umzug von einer nicht barrierefreien Wohnung in eine barrierefreie Wohnung
  • Umzug von einer oberen Etage ohne Lift in eine Erdgeschosswohnung
  • Umzug von einer normalen Wohnung in eine Senioren-WG
  • Umzug in die Nähe der pflegenden Person
  • Umzug in einen Ort mit besseren Versorgungsmöglichkeiten für die Pflege

Wichtig: Der Umzug muss für die Pflegekasse klar erkennbar zu einer Verbesserung der Pflegesituation führen. Ein Umzug von einer Senioren-WG in eine andere Senioren-WG würde zum Beispiel nur bezuschusst werden, wenn dies die Möglichkeiten zur Pflege verbessern würde.

Wo finde ich den Antrag?

Googeln Sie einfach den Namen Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse zusammen mit „Antrag auf Zuschuss für umfeldverbessernde Maßnahmen“. Den Antrag der AOK finden Sie auf dieser Seite als PDF:

Welcher Betrag kann von der Pflegekasse übernommen werden?

Es ist ein Zuschuss von bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person möglich. Im Fall von mehreren pflegebedürftigen Personen ist der Gesamtbetrag pro Maßnahme auf 16.720 € begrenzt (maximal 4.180 € pro Person). Liegt die Anzahl über 4 Personen, wird der Betrag anteilig auf die Personen aufgeteilt (z. B. 16.720 € / 8 Personen = 2.090 € pro Person).

Pflegebedürftigkeit begründen

Neben der korrekten Angabe aller Daten ist besonders der Bereich des Formulars relevant, in dem Sie beschreiben, wie durch den Umzug die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird. Achten Sie hierbei darauf, der Pflegekasse möglichst konkret zu beschreiben, wie sich die Pflege der betroffenen Person durch den Umzug verbessern würde. 

💡 Tipp: Lassen Sie sich von einem Arzt beraten und gegebenenfalls ein Attest ausstellen. 

Hier finden Sie einen Beispieltext für den Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung:

Auswahl des Umzugsunternehmens

Seniorenumzüge erfordern in der Regel mehr Zusatzleistungen als gewöhnliche Umzüge. Achten Sie bei der Wahl des Umzugsunternehmens darauf, dass dieses Seniorenumzüge anbietet oder zumindest einen Komplettservice, der auch das Verpacken, den Ab- und Aufbau von Möbeln oder Umzugsberatung umfasst.

Tipp: Es gibt sogar Umzugsunternehmen, welche die Bearbeitung der Unterlagen und die Beantragung der Erstattung für Sie übernehmen!

Geben Sie hier Ihre Daten ein, um den Preis von verschiedenen Umzugsunternehmen zu vergleichen:

Hier zeigen wir Ihnen auch eine Checkliste mit sämtlichen To-dos, die Sie bei einem Seniorenumzug beachten sollten.

Tipp: Mehrere Förderungsmöglichkeiten prüfen

  • Prüfen Sie, ob es kommunale oder landesspezifische Förderungsmöglichkeiten gibt. 
  • Reicht der Zuschuss der Pflegekasse für den Umzug nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt die Umzugskosten übernehmen (unter anderem, wenn keine eigenen Mittel vorliegen, um den Umzug zu finanzieren).
  • Fragen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), ob im jeweiligen Fall ein Zuschuss möglich ist. Die KfW ist auch der ideale Ansprechpartner für die finanzielle Förderung von barrierefreien Umbauten. 

👉 Mehr Informationen dazu finden Sie hier: KfW 159 – Altersgerecht Umbauen

Fazit – So stellen Sie den Antrag erfolgreich

Hier haben wir nochmals den Prozess der Antragstellung kurz für Sie zusammengefasst:

  • Unterlagen vorbereiten: Pflegegradnachweis, evtl. Attest, Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens, Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
  • Formular und Begründung sorgfältig ausfüllen, mit konkreten Beschreibungen, warum der Umzug eine Verbesserung der Pflege darstellt. Ein Arzt kann Sie bei Ihrer Argumentation unterstützen.
  • Einreichung: Antrag je nach Pflegekasse online oder per Post vor dem Umzug einreichen und den Eingang schriftlich bestätigen lassen.
  • Nach Antwort Bescheid prüfen & Umzug beauftragen: Erst nach Bewilligung mit dem Umzug starten und bei Ablehnung Optionen für einen Widerspruch prüfen.

    Häufige Fragen zur Antragsstellung

    Wie lange dauert es, bis die Pflegekasse über den Antrag entscheidet?

    Die Pflegekasse muss nach § 40 Abs. 7 SGB XI spätestens bis Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang eine Entscheidung treffen. Ist eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst beteiligt, muss die Pflegekasse innerhalb von fünf Wochen entscheiden. In der Praxis wird die Entscheidung jedoch meist früher getroffen.

    Wer entscheidet, ob der Umzug wirklich wohnumfeldverbessernd ist?

    Die Pflegekasse entscheidet basierend auf den Angaben im Antrag. Häufig wird zusätzlich der Medizinische Dienst (MD) oder eine Pflegefachkraft eingeschaltet, um eine Pflegebegutachtung durchzuführen. Diese kann dann die Notwendigkeit des Umzugs bestätigen.

    Was tun, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

    Wurde der Antrag auf die Übernahme der Umzugskosten abgelehnt, haben Sie das Recht, gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Pflegeberater oder ein Pflegenetzwerk.

    Kann man den Zuschuss auch nach dem Umzug beantragen?

    Eine erfolgreiche rückwirkende Antragstellung ist in Einzelfällen möglich. Dieses Verfahren ist jedoch deutlich umständlicher, weshalb wir empfehlen immer vor dem Umzug den Antrag zu stellen.

    Gibt es auch einen Zuschuss für Umzüge, die privat durchgeführt werden?

    Ja, die Pflegekasse übernimmt bei erfolgreicher Antragstellung in diesem Fall nachweisbare Kosten, die beim Umzug angefallen sind (z. B. Umzugskartons, Verpackungsmaterial, Miete eines Fahrzeugs für den Transport, etc.).

    Werden zusätzliche Kosten übernommen?

    Zusätzliche Kosten, die durch Entrümpelung der alten Wohnung oder Renovierung der neuen Wohnung entstehen, zahlt die Pflegekasse in der Regel nicht.

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    Wichtige Ressourcen

    Auf den folgenden Websites finden Sie weitere Informationen zum Zuschuss und zu Pflegeleistungen:

    Die Rechtsgrundlage des Zuschusses:

    Sozialgesetzbuch (SGB) – § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

    Aktueller Betrag des Zuschusses:

    Bundesministerium für Gesundheit – Zuschüsse zur Wohnungsanpassung 

    Informationen zur Kostenübernahme der Pflegeversicherung bei Demenz:

    Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) – Wegweiser Demenz des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Hinweis: Alle Informationen in diesem Artikel wurden von uns sorgfältig recherchiert, um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern. Die Richtigkeit, Aktualität sowie Vollständigkeit der Informationen können wir nicht garantieren. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Pflegekasse, den Medizinischen Dienst oder ein Pflegenetzwerk!