Wohnungsübernahme Protokoll

Dieses Wohnungsübernahme Protokoll dient dafür, den Zustand der Wohnung bei der Übernahme festzuhalten. So kann Ihr Vermieter Sie nicht für Schäden verantwortlich machen, die schon vor Ihrem Umzug entstanden sind. Dem Wohnungsübernahmeprotokoll bekommt eine Beweiskraft vor Gericht, aber unentdeckte oder nicht dokumentierte Schäden müssen im Nachhinein ergänzt werden, da sonst Kosten entstehen können.

Das Wohnungsübernahme Protokoll ist freiwillig, unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften, niemand kann dazu gezwungen werden, ein solches Protokoll zu unterschreiben, was aber zwingend wäre, da es sonst keine Beweiskraft hat. Lesen Sie auch hierzu unsere Umzugstipps zum Thema Protokoll Wohnungsübergabe.

Was gehört ins Protokoll Wohnungsübernahme?

Wir haben für Ihre Umzug Checkliste die wichtigsten Punkte für das Protokoll Wohnungsübernahme festgehalten:

  • Zählerstände an Wasseruhren, Stromzählern und Heizkörpern notieren
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel festhalten
  • Wände und Decken auf Feuchtigkeit, Schimmel, Bohrlöcher, Anstrich prüfen
  • Böden: Flecken im Teppich, Kratzer im Parkett oder Fliesen
  • Funktionsfähigkeit von Fenster und Türen
  • Funktionsfähigkeit Wasserhähne und Toilette
  • Funktionsfähigkeit Elektrogeräte
  • Einbauten ordentlich eingebaut
  • Nicht vergessen: Treppenhaus, Keller und Dachboden

Der richtige Zeitpunkt für das Anfertigen eines Protokolls ist, wenn die Wohnung noch leer ist, also vor dem Umzug, und später beim Auszug, nachdem Sie alle Möbel herausgetragen haben. Mit Hilfe eines Zeugen lässt sich auch das Protokoll Wohnungsübernahme durchführen, falls der Vermieter kein Interesse hat. Fotos haben Beweiskraft, daher ist unser Rat, viele davon zu machen. Falls Sie später noch Mängel entdecken, sollten Sie diese zeitnah schriftlich beim Vermieter nachreichen.

Vorteile des Wohnungsübernahmeprotokolls

Der Vorteil eines Wohnungsübernahmeprotokolls ist, dass man bei Auszug während der Wohnungsbesichtigung mit dem Vermieter alle Punkte, die beim Einzug festgehalten worden sind, bespricht. Außerdem kann der Vermieter Sie nicht für Mängel haftbar machen, die vor dem Umzug bereits vorhanden waren. So lässt sich eine reibungslose Übergabe bei Wohnungswechsel vollziehen und der Vermieter hat wenig Anlass, die Kaution länger zurückzuhalten.

Der Vermieter hat zumindest das Recht, die Kaution bis zu 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung einzubehalten. Das lässt sich leider nicht ändern, aber durch das Protokoll Wohnungsübernahme sowie -übergabe können nachträglich keine neuen Mängel beanstandet sowie kein Schadensersatz gefordert werden. Sie sind somit nach dem Wohnungswechsel auf der sicheren Seite.

Schönheitsreparaturen

Während der Wohnungsbesichtigung mit dem Vermieter und dem Ausfüllen des Protokoll Wohnungsübernahme empfehlen wir, auf das Thema Schönheitsreparaturen zusprechen zu kommen. Es sollte klar bei der Wohnungsübernahme geregelt sein, was bei einem Wohnungswechsel auf Sie zukommt. Hier unsere Umzugstipps für Ihre Umzug Checkliste. Diese Schönheitsreparaturen könnten auf Sie zukommen:

  • Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken
  • Streichen von Fußböden
  • Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren
  • Streichen von Innentüren, Innenseiten von Außentüren und Fenstern
  • Streichen von Scheuerleisten, Leitungen, die über Putz liegen
  • Schließen von Dübel- und Bohrlöchern

Bei der Farbwahl “Weiss” kann man nichts falsch machen und sollte immer zur Akzeptanz beim Vermieter führen.

Weitere Schönheitsreparaturen sollten mit dem Mietvertrag abgeglichen werden. Wenn das nicht erwähnt wurde, sind Sie, so unser Umzugtipp, nicht verpflichtet, es zu tun.

Folgende Arbeiten zählen nicht zu den klassischen Schönheitsreparaturen:

  • Abschleifen und Versiegeln von Holzböden
  • Erneuern von bereits vor dem Einzug vorhandenen Teppichböden
  • Abschleifen, Grundieren und Lackieren von Wandschränken
  • Streichen der Fensteraußenseiten von Balkon und Terrasse
  • Reparatur der Fensterverkittung
  • Renovierung von Kellerräumen
  • Streichen von Gemeinschaftsräumen- und Nutzflächen
  • Beseitigung von Schäden, die nachweislich und laut Protokoll Wohnungsübernahme nicht vom Mieter verursacht wurden

Wir hoffen, dass wir Ihnen zahlreiche und nützliche Umzugstipps für Ihre Umzug Checkliste geben konnten. Wenn Sie auf Umzug Checkliste klicken, finden Sie noch viel mehr Umzugtipps von uns. Zudem erhalten Sie hier weitere Infos zu Umzugsangeboten und deren Angebote.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit der neuen Wohnung und vergessen Sie nicht, das Protokoll Wohnungsübernahme hat Beweiskraft, also gut aufbewahren.

Protokoll Wohnungsübergabe

Dieses Protokoll Wohnungsübernahme dient dafür, den Zustand der Wohnung bei der Übergabe festzuhalten.  Beim Wohnungswechsel bietet es sich an, dies vor dem Umzug zu machen. Falls Sie es nicht dokumentieren und der Vermieter findet einen Schaden, kann er Sie leicht dafür verantwortlich machen. Anders herum kann der Vermieter später keine neuen Schäden aufführen, da ja bereits alles mit dem Wohnungsübergabe Protokoll festgehalten worden ist, was dann auch vor Gericht als Beweis standhält. Infos für das Wohnungsübernahme Protokoll finden Sie hier.

Protokoll Wohnungsübergabe – das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem Auszug sollte der Zustand einer Mietwohnung genau schriftlich festgehalten werden.
  • Mithilfe eines Wohnungsübergabeprotokolls kann dokumentiert werden, ob Schäden beim Auszug vorlagen, was auch wichtig im Hinblick auf das Umzugsunternehmen ist, da die Umzugsfirma für Schäden während des Umzugs in der Wohnung haftet.
  • Ein Übergabeprotokoll ist für Vermieter gesetzlich nicht verpflichtend, so dass es keine Vorschriften zur Form des Protokolls gibt.
  • Das Protokoll Wohnungsübergabe sollte folgendes beinhalten: Zählerstände, mögliche Mängel, die Anzahl der übergebenen Schlüssel und Zustände von Wänden, Fenstern, Türen und Böden.
  • Das Protokoll hat Beweiskraft vor dem Gericht.

 

Den Wohnungswechsel unfallfrei mit dem Vermieter absolvieren – unsere Umzug Checkliste

Wie der Umzug selbst sollte der Wohnungswechsel schon frühzeitig geplant sein. Lesen Sie hierzu auch unseren Umzug Zeitplan.

Vereinbaren Sie mit dem Vermieter rechtzeitig einen Termin für die Wohnungsübergabe. Planen Sie mindestens ein bis zwei Wochen vor dem Umzug. Es ist wichtig, noch etwas Zeit für eigene Reparaturen zu haben, um nicht den Verlust der Kaution zu riskieren. Des Weiteren müssen Sie als Mieter die Wohnung spätestens am letzten Tag der Mietzeit zurückgeben. Ist der letzte Tag ein Sonn- oder Feiertag, darf die Wohnungsübergabe am darauffolgenden Werktag stattfinden. Der Vermieter kann sonst bei Missachtung einen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Miete verlangen.

Teilnehmer beim Protokoll Wohnungsübergabe

Im Normalfall sind Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe anwesend. Aber man kann sich auch durch einen Dritten vertreten lassen, der brauch eine Vollmacht. Falls der Vermieter den Hausmeister als Bevollmächtigten schickt, ist er derjenige, der das Protokoll Wohnungsübergabe unterschreibt. Mängel, die später vom Vermieter, aber nicht vom Hausmeister, entdeckt wurden, können nicht mehr im Nachhinein in Rechnung gestellt werden. Vermieter kann nur den Hausmeister in Regress nehmen.

Für Ihre eigene Sicherheit empfehlen wir, einen Zeugen dabei zu haben, der dann später das Wohnungsübergabeprotokoll als Zeuge mitunterschreibt.

Vorbereitung und Verlauf der Wohnungsbesichtigung

Beim Treffen zur Wohnungsbesichtigung sollten Sie auf folgende Punkte achten und vorbereiten. Hier unsere Checkliste:

  • Wohnungsbesichtigungstermin am Tag vereinbaren
  • Wohnung besenrein vorbereiten
  • Für einen frischen Anstrich sorgen - hier einen Handwerker bestellen
  • Alle Schlüssel vorher bereitlegen
  • Genug Zeit für das Protokoll Wohnungsübergabe einplanen
  • Gemeinsam mit Vermieter von Raum zu Raum gehen
  • Zählerstände ablesen: An Wasseruhren, Gas- und Stromzählern
  • Wände und Decken prüfen: Sind feuchte Stellen, Wasserflecken oder Schimmel zu erkennen?
  • Fußboden begutachten
  • Fenster und Türen auf- und zumachen
  • Wasserhähne aufdrehen, Klo spülen
  • Mitvermietete elektrische Geräte testen
  • An den Einbauten rütteln: Sind Waschbecken, Kloschüssel, Badewanne, Spüle, Abflüsse fest verbaut?
  • Heizung aufdrehen: Wird die Heizung warm?
  • Dachboden und Keller überprüfen

Werden Schäden entdeckt, sollten diese im Wohnungsübergabeprotokoll gut festgehalten werden.

Das Wohnungsübergabeprotokoll: Was hineingehört

Da es keine rechtlichen Vorgaben für das Protokoll Wohnungsübergabe gibt, können Sie die Form frei wählen. Am besten sollten Sie alle Räume einzeln benennen und jeden Mangel im Protokoll Wohnungsübergabe detailliert beschreiben, so dass es später keine zwei Meinungen gibt. Hier sind unsere Tipps für Ihre Umzug Checkliste.

  • Name und Adresse des Mieters und Vermieters sowie gegebenenfalls von Zeugen – übrigens: auch der Makler kann Zeuge sein
  • Anschrift der Wohnung
  • Datum der Übergabe, des Einzugs beziehungsweise des Auszugs und der letzten Renovierung
  • Zählerstände von Gas, Wasser und Strom
  • Inhalt des Heizöltanks, falls vorhanden
  • Schlüsselübergabe: Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel, zum Beispiel Haustür- und Wohnungsschlüssel, sowie Briefkasten- und Kellerschlüssel
  • Alle vorhandenen Mängel und Schäden – gesprungene Fliesen, Kratzer im Parkett, abgeplatzter Lack an der Tür, fehlende Sockelleisten usw.
  • Alle Räume ohne Mängel, die positiv übergeben worden sind, sollten aufgezählt werden
  • Absprachen über noch anstehende Reparaturen

Doppelte Ausfertigung des Übergabeprotokolls

Beide Parteien sollten das Protokoll Wohnungsübergabe unterschreiben und jeder sollte das gleiche Übergabeprotokoll nach der Wohnungsbesichtigung in der Hand haben. So gehen Sie sicher, dass der Vermieter im Nachhinein keine Ergänzungen auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vornimmt.

Fotos als Beweis bei Schäden

Ein weiterer unserer Umzugstipps ist es, Mängel mit der Kamera festzuhalten. Gerichte erkennen Fotos als Beweis an. Beispielsweise sollte man Feuchtigkeitsschäden, kaputte Fliesen, Kratzer im Parkett festhalten.

Nach der Wohnungsübergabe

Wenn Sie die Wohnungsbesichtigung erfolgreich überstanden haben und Mängel festgestellt worden sind, muss der Vermieter nach der Wohnungsübergabe rasch handeln und Sie zur Nachbesserung auffordern. Denn nach Rückgabe der Wohnung verjähren die Ansprüche auf Ersatz seitens des Vermieters nach sechs Monaten. Wenn man aber über die Schadensbeseitigung verhandelt, ist die Verjährung gehemmt. Danach sind wieder sechs Monate Verjährungsfrist.

Der Vermieter sollte Ihnen eine Aufforderung schicken, wo genau geschrieben ist, bis wann der Schaden zu beseitigen ist. Das sollten Sie dann auch machen, denn der Vermieter kann eine Firma beauftragen, die den Mangel beseitigt und das Ihnen in Rechnung stellen.

Bezüglich der Kaution ist zu sagen, dass der Vermieter drei bis sechs Monate Zeit hat, die Kaution zurückzuzahlen. Bei Ansprüchen muss der Vermieter diese nachvollziehbar aufstellen und mit belastbaren Kosten belegen. Wenn nach dieser Zeit keine Kaution zurückgezahlt wurde, müssen Sie als Mieter klagen.

Bezüglich vergessener oder verdeckter Schäden, die nicht im Protokoll Wohnungsübergabe festgehalten worden sind, ist zu sagen, diese sofort schriftlich nachzureichen. Das bezieht sich bei einem Wohnungswechsel hauptsächlich auf den Vermieter. Ist aber beim Einzug für den Mieter wichtig, denn die Schäden könnten beim Auszug ein Problem für Sie dann darstellen.

Bei arglistiger Täuschung darf der Vermieter das Protokoll Wohnungsübergabe anfechten. Also es lohnt sicher immer, ehrlich zu sein.