Wohnungsübernahme Protokoll

Dieses Wohnungsübernahme Protokoll dient dafür, den Zustand der Wohnung bei der Übernahme festzuhalten. So kann Ihr Vermieter Sie nicht für Schäden verantwortlich machen, die schon vor Ihrem Umzug entstanden sind. Dem Wohnungsübernahmeprotokoll bekommt eine Beweiskraft vor Gericht, aber unentdeckte oder nicht dokumentierte Schäden müssen im Nachhinein ergänzt werden, da sonst Kosten entstehen können.

Das Wohnungsübernahme Protokoll ist freiwillig, unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften, niemand kann dazu gezwungen werden, ein solches Protokoll zu unterschreiben, was aber zwingend wäre, da es sonst keine Beweiskraft hat. Lesen Sie auch hierzu unsere Umzugstipps zum Thema Protokoll Wohnungsübergabe.

Was gehört ins Protokoll Wohnungsübernahme?

Wir haben für Ihre Umzug Checkliste die wichtigsten Punkte für das Protokoll Wohnungsübernahme festgehalten:

  • Zählerstände an Wasseruhren, Stromzählern und Heizkörpern notieren
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel festhalten
  • Wände und Decken auf Feuchtigkeit, Schimmel, Bohrlöcher, Anstrich prüfen
  • Böden: Flecken im Teppich, Kratzer im Parkett oder Fliesen
  • Funktionsfähigkeit von Fenster und Türen
  • Funktionsfähigkeit Wasserhähne und Toilette
  • Funktionsfähigkeit Elektrogeräte
  • Einbauten ordentlich eingebaut
  • Nicht vergessen: Treppenhaus, Keller und Dachboden

Der richtige Zeitpunkt für das Anfertigen eines Protokolls ist, wenn die Wohnung noch leer ist, also vor dem Umzug, und später beim Auszug, nachdem Sie alle Möbel herausgetragen haben. Mit Hilfe eines Zeugen lässt sich auch das Protokoll Wohnungsübernahme durchführen, falls der Vermieter kein Interesse hat. Fotos haben Beweiskraft, daher ist unser Rat, viele davon zu machen. Falls Sie später noch Mängel entdecken, sollten Sie diese zeitnah schriftlich beim Vermieter nachreichen.

Vorteile des Wohnungsübernahmeprotokolls

Der Vorteil eines Wohnungsübernahmeprotokolls ist, dass man bei Auszug während der Wohnungsbesichtigung mit dem Vermieter alle Punkte, die beim Einzug festgehalten worden sind, bespricht. Außerdem kann der Vermieter Sie nicht für Mängel haftbar machen, die vor dem Umzug bereits vorhanden waren. So lässt sich eine reibungslose Übergabe bei Wohnungswechsel vollziehen und der Vermieter hat wenig Anlass, die Kaution länger zurückzuhalten.

Der Vermieter hat zumindest das Recht, die Kaution bis zu 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung einzubehalten. Das lässt sich leider nicht ändern, aber durch das Protokoll Wohnungsübernahme sowie -übergabe können nachträglich keine neuen Mängel beanstandet sowie kein Schadensersatz gefordert werden. Sie sind somit nach dem Wohnungswechsel auf der sicheren Seite.

Schönheitsreparaturen

Während der Wohnungsbesichtigung mit dem Vermieter und dem Ausfüllen des Protokoll Wohnungsübernahme empfehlen wir, auf das Thema Schönheitsreparaturen zusprechen zu kommen. Es sollte klar bei der Wohnungsübernahme geregelt sein, was bei einem Wohnungswechsel auf Sie zukommt. Hier unsere Umzugstipps für Ihre Umzug Checkliste. Diese Schönheitsreparaturen könnten auf Sie zukommen:

  • Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken
  • Streichen von Fußböden
  • Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren
  • Streichen von Innentüren, Innenseiten von Außentüren und Fenstern
  • Streichen von Scheuerleisten, Leitungen, die über Putz liegen
  • Schließen von Dübel- und Bohrlöchern

Bei der Farbwahl “Weiss” kann man nichts falsch machen und sollte immer zur Akzeptanz beim Vermieter führen.

Weitere Schönheitsreparaturen sollten mit dem Mietvertrag abgeglichen werden. Wenn das nicht erwähnt wurde, sind Sie, so unser Umzugtipp, nicht verpflichtet, es zu tun.

Folgende Arbeiten zählen nicht zu den klassischen Schönheitsreparaturen:

  • Abschleifen und Versiegeln von Holzböden
  • Erneuern von bereits vor dem Einzug vorhandenen Teppichböden
  • Abschleifen, Grundieren und Lackieren von Wandschränken
  • Streichen der Fensteraußenseiten von Balkon und Terrasse
  • Reparatur der Fensterverkittung
  • Renovierung von Kellerräumen
  • Streichen von Gemeinschaftsräumen- und Nutzflächen
  • Beseitigung von Schäden, die nachweislich und laut Protokoll Wohnungsübernahme nicht vom Mieter verursacht wurden

Wir hoffen, dass wir Ihnen zahlreiche und nützliche Umzugstipps für Ihre Umzug Checkliste geben konnten. Wenn Sie auf Umzug Checkliste klicken, finden Sie noch viel mehr Umzugtipps von uns. Zudem erhalten Sie hier weitere Infos zu Umzugsangeboten und deren Angebote.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit der neuen Wohnung und vergessen Sie nicht, das Protokoll Wohnungsübernahme hat Beweiskraft, also gut aufbewahren.