Bundeswehr /Angehörige des Auswertigen Amtes

Bundeswehr – Umzug und Angehörige des Auswärtigen Amtes 

Ein Umzug gehört zu den notwendigen, in der Regel aber zu den weniger angenehmen Begleiterscheinungen im Leben eines Bundeswehrangehörigen. 

Das Bundesministerium der Veteidigung hat eine Fibel herausgebracht in der alle wesentlichen Punkte dargestellt sind. Diese können Sie über das Bundesministerium der Verteidigung Referat PSZ III 7 erhalten. 


Wenn es um Ihren Umzug geht einige wichtige Tipps die Sie beachten sollten: 

Erstellen Sie beim Besichtigungstermin mit der Umzugsfirma gemeinsam eine notwendige Umzugsgutliste, in der die zu befördernden Dinge Ihres persönlichen Haushaltes verzeichnet sind. Diese Umzugsgutliste ist Bestandteil des Angebotes Ihres Rahmenvertragspartners. 

Das Angebot kann der Rahmenvertragspartner nur mit der Inventarliste abgeben. Diese ist zwingend erforderlich. 

Eine Lste aller Umzugsfirmen die Rahmenverträge mit der Bundeswehr / Auswärtigem Amt haben finden Sie auf der Homepage des Bundesmiisterium der Verteidigung erhaeltlich. 

Tipp: 
Über unsere Umzugs-Anfrageseite wählen Sie bei Kostenträger bitte „Bund“ aus. 
Dann wird Ihre Anfrage nur an Firmen gesendet die Rahmenvertragspartner und in Ihrem PLZ-Bereich ansässig sind.