Protokoll Wohnungsübergabe
Dieses Protokoll Wohnungsübernahme dient dafür, den Zustand der Wohnung bei der Übergabe festzuhalten. Beim Wohnungswechsel bietet es sich an, dies vor dem Umzug zu machen. Falls Sie es nicht dokumentieren und der Vermieter findet einen Schaden, kann er Sie leicht dafür verantwortlich machen. Anders herum kann der Vermieter später keine neuen Schäden aufführen, da ja bereits alles mit dem Wohnungsübergabe Protokoll festgehalten worden ist, was dann auch vor Gericht als Beweis standhält. Infos für das Wohnungsübernahme Protokoll finden Sie hier.
Protokoll Wohnungsübergabe – das Wichtigste in Kürze
- Vor dem Auszug sollte der Zustand einer Mietwohnung genau schriftlich festgehalten werden.
- Mithilfe eines Wohnungsübergabeprotokolls kann dokumentiert werden, ob Schäden beim Auszug vorlagen, was auch wichtig im Hinblick auf das Umzugsunternehmen ist, da die Umzugsfirma für Schäden während des Umzugs in der Wohnung haftet.
- Ein Übergabeprotokoll ist für Vermieter gesetzlich nicht verpflichtend, so dass es keine Vorschriften zur Form des Protokolls gibt.
- Das Protokoll Wohnungsübergabe sollte folgendes beinhalten: Zählerstände, mögliche Mängel, die Anzahl der übergebenen Schlüssel und Zustände von Wänden, Fenstern, Türen und Böden.
- Das Protokoll hat Beweiskraft vor dem Gericht.
Den Wohnungswechsel unfallfrei mit dem Vermieter absolvieren – unsere Umzug Checkliste
Wie der Umzug selbst sollte der Wohnungswechsel schon frühzeitig geplant sein. Lesen Sie hierzu auch unseren Umzug Zeitplan.
Vereinbaren Sie mit dem Vermieter rechtzeitig einen Termin für die Wohnungsübergabe. Planen Sie mindestens ein bis zwei Wochen vor dem Umzug. Es ist wichtig, noch etwas Zeit für eigene Reparaturen zu haben, um nicht den Verlust der Kaution zu riskieren. Des Weiteren müssen Sie als Mieter die Wohnung spätestens am letzten Tag der Mietzeit zurückgeben. Ist der letzte Tag ein Sonn- oder Feiertag, darf die Wohnungsübergabe am darauffolgenden Werktag stattfinden. Der Vermieter kann sonst bei Missachtung einen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Miete verlangen.
Teilnehmer beim Protokoll Wohnungsübergabe
Im Normalfall sind Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe anwesend. Aber man kann sich auch durch einen Dritten vertreten lassen, der brauch eine Vollmacht. Falls der Vermieter den Hausmeister als Bevollmächtigten schickt, ist er derjenige, der das Protokoll Wohnungsübergabe unterschreibt. Mängel, die später vom Vermieter, aber nicht vom Hausmeister, entdeckt wurden, können nicht mehr im Nachhinein in Rechnung gestellt werden. Vermieter kann nur den Hausmeister in Regress nehmen.
Für Ihre eigene Sicherheit empfehlen wir, einen Zeugen dabei zu haben, der dann später das Wohnungsübergabeprotokoll als Zeuge mitunterschreibt.
Vorbereitung und Verlauf der Wohnungsbesichtigung
Beim Treffen zur Wohnungsbesichtigung sollten Sie auf folgende Punkte achten und vorbereiten. Hier unsere Checkliste:
- Wohnungsbesichtigungstermin am Tag vereinbaren
- Wohnung besenrein vorbereiten
- Für einen frischen Anstrich sorgen - hier einen Handwerker bestellen
- Alle Schlüssel vorher bereitlegen
- Genug Zeit für das Protokoll Wohnungsübergabe einplanen
- Gemeinsam mit Vermieter von Raum zu Raum gehen
- Zählerstände ablesen: An Wasseruhren, Gas- und Stromzählern
- Wände und Decken prüfen: Sind feuchte Stellen, Wasserflecken oder Schimmel zu erkennen?
- Fußboden begutachten
- Fenster und Türen auf- und zumachen
- Wasserhähne aufdrehen, Klo spülen
- Mitvermietete elektrische Geräte testen
- An den Einbauten rütteln: Sind Waschbecken, Kloschüssel, Badewanne, Spüle, Abflüsse fest verbaut?
- Heizung aufdrehen: Wird die Heizung warm?
- Dachboden und Keller überprüfen
Werden Schäden entdeckt, sollten diese im Wohnungsübergabeprotokoll gut festgehalten werden.
Das Wohnungsübergabeprotokoll: Was hineingehört
Da es keine rechtlichen Vorgaben für das Protokoll Wohnungsübergabe gibt, können Sie die Form frei wählen. Am besten sollten Sie alle Räume einzeln benennen und jeden Mangel im Protokoll Wohnungsübergabe detailliert beschreiben, so dass es später keine zwei Meinungen gibt. Hier sind unsere Tipps für Ihre Umzug Checkliste.
- Name und Adresse des Mieters und Vermieters sowie gegebenenfalls von Zeugen – übrigens: auch der Makler kann Zeuge sein
- Anschrift der Wohnung
- Datum der Übergabe, des Einzugs beziehungsweise des Auszugs und der letzten Renovierung
- Zählerstände von Gas, Wasser und Strom
- Inhalt des Heizöltanks, falls vorhanden
- Schlüsselübergabe: Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel, zum Beispiel Haustür- und Wohnungsschlüssel, sowie Briefkasten- und Kellerschlüssel
- Alle vorhandenen Mängel und Schäden – gesprungene Fliesen, Kratzer im Parkett, abgeplatzter Lack an der Tür, fehlende Sockelleisten usw.
- Alle Räume ohne Mängel, die positiv übergeben worden sind, sollten aufgezählt werden
- Absprachen über noch anstehende Reparaturen
Doppelte Ausfertigung des Übergabeprotokolls
Beide Parteien sollten das Protokoll Wohnungsübergabe unterschreiben und jeder sollte das gleiche Übergabeprotokoll nach der Wohnungsbesichtigung in der Hand haben. So gehen Sie sicher, dass der Vermieter im Nachhinein keine Ergänzungen auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vornimmt.
Fotos als Beweis bei Schäden
Ein weiterer unserer Umzugstipps ist es, Mängel mit der Kamera festzuhalten. Gerichte erkennen Fotos als Beweis an. Beispielsweise sollte man Feuchtigkeitsschäden, kaputte Fliesen, Kratzer im Parkett festhalten.
Nach der Wohnungsübergabe
Wenn Sie die Wohnungsbesichtigung erfolgreich überstanden haben und Mängel festgestellt worden sind, muss der Vermieter nach der Wohnungsübergabe rasch handeln und Sie zur Nachbesserung auffordern. Denn nach Rückgabe der Wohnung verjähren die Ansprüche auf Ersatz seitens des Vermieters nach sechs Monaten. Wenn man aber über die Schadensbeseitigung verhandelt, ist die Verjährung gehemmt. Danach sind wieder sechs Monate Verjährungsfrist.
Der Vermieter sollte Ihnen eine Aufforderung schicken, wo genau geschrieben ist, bis wann der Schaden zu beseitigen ist. Das sollten Sie dann auch machen, denn der Vermieter kann eine Firma beauftragen, die den Mangel beseitigt und das Ihnen in Rechnung stellen.
Bezüglich der Kaution ist zu sagen, dass der Vermieter drei bis sechs Monate Zeit hat, die Kaution zurückzuzahlen. Bei Ansprüchen muss der Vermieter diese nachvollziehbar aufstellen und mit belastbaren Kosten belegen. Wenn nach dieser Zeit keine Kaution zurückgezahlt wurde, müssen Sie als Mieter klagen.
Bezüglich vergessener oder verdeckter Schäden, die nicht im Protokoll Wohnungsübergabe festgehalten worden sind, ist zu sagen, diese sofort schriftlich nachzureichen. Das bezieht sich bei einem Wohnungswechsel hauptsächlich auf den Vermieter. Ist aber beim Einzug für den Mieter wichtig, denn die Schäden könnten beim Auszug ein Problem für Sie dann darstellen.
Bei arglistiger Täuschung darf der Vermieter das Protokoll Wohnungsübergabe anfechten. Also es lohnt sicher immer, ehrlich zu sein.